Um zu bestimmen, ob ein Kaufmann ein Insolvenzverfahren durchlaufen sollte, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden.
Insolvenzverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der dazu dient, Kaufleuten, seien es natürliche Personen oder juristische Personen, zu helfen, die im Allgemeinen ihre Zahlungspflichten nicht erfüllen. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, dem Kaufmann zu ermöglichen, eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern zu treffen, um seine Schulden zu begleichen, entweder durch eine Zahlungsvereinbarung oder durch den Verkauf von Vermögenswerten, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Um zu bestimmen, ob ein Kaufmann ein Insolvenzverfahren einleiten sollte, müssen mehrere Faktoren bewertet werden. Zunächst wird geprüft, ob der Kaufmann seinen Zahlungspflichten gegenüber zwei oder mehr Gläubigern in Verzug geraten ist. Dieser Verzug wird definiert durch die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die mehr als 30 Tage überfällig sind, wobei die Schulden mindestens 35 % der Gesamtschulden des Kaufmanns ausmachen und der Kaufmann nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um mindestens 80 % der überfälligen Verpflichtungen zu decken.
In der Praxis wird, wenn von einem Unternehmen oder einer Person die Rede ist, dass sie "pleite" ist, oft ein umgangssprachlicher Begriff verwendet, der nicht unbedingt mit der rechtlichen Definition von Insolvenzverfahren übereinstimmt. Der Begriff "Pleite" ist ein praktisches Konzept, das häufig mit dem formalen rechtlichen Prozess des Insolvenzverfahrens verwechselt wird.
Letzteres ist ein strukturierter Prozess, der die Einhaltung spezifischer Formalitäten und Bedingungen erfordert, die im Insolvenzrecht festgelegt sind, und kann freiwillig vom insolventen Kaufmann eingeleitet oder von Gläubigern beantragt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
*Zu beachten sind die länderspezifischen Insolvenzrichtlinien
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