Haben Sie Schulden bei der SAT? Ankündigung von Zahlungserleichterungen für Geldstrafen und SchuldenDie SAT kündigte Zahlungserleichterungen für Steuerzahler mit ausstehenden Schulden oder Strafen an. Haben Sie ausstehende Schulden beim Finanzamt (SAT)? Hat die Steuerbehörde eine Geldstrafe gegen Sie verhängt? Nutzen Sie die Gelegenheit! Die Steuerbehörde kündigte an, dass Steuerzahler mit Schulden ihre steuerliche Situation durch eine Reihe von Zahlungserleichterungen „regularisieren“ können.
Mit dem Ziel, soziale Verantwortung und die Einhaltung steuerlicher Pflichten zu fördern, sowie „die Bedeutung des Beitrags jedes Bürgers zum Gemeinwohl hervorzuheben“, kündigte die SAT in der Pressemitteilung 057/2024 an, dass Zahlungserleichterungen bis zu 36 Raten ermöglicht werden können, und Schuldenerlasse können bis zu 100 % der Geldstrafe betragen. Wer kann diese Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen? Laut dem am 15. Oktober 2025 datierten Bulletin können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Schulden, die von der Behörde oder durch Steuererklärungen festgestellt wurden, Ratenzahlungen, eine Reduzierung der Geldstrafen und eine Senkung der Säumniszinsen beantragen. Wie man die Zahlungserleichterungen des SAT nutzt: Da jeder Fall einzigartig ist, wird den Steuerzahlern geraten, einen Termin über die SAT-Website zu vereinbaren, indem sie die Option „Schulden und Strafen“ auswählen. Sie sollten dann das Büro zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit aufsuchen, um den genauen Schuldbetrag und die Zahlungserleichterungen, für die sie in Frage kommen, zu erfahren. Darüber hinaus können Interessierte Hilfe in Anspruch nehmen, indem sie die MarcaSAT-Hotline unter 55 627 22 728 anrufen und die Option 9, gefolgt von der Option 3, auswählen. Sie können auch über die Kontaktseite im Abschnitt „Zahlungserleichterungen für Steuerschulden“ einen Einzel-Chat starten und die Microsite „Steuerschulden“ besuchen, wo sie auch Muster für Antragsbriefe finden. Beachten Sie, dass die gewählte Zahlungsfrist unter zwei Modalitäten fällt: Ratenzahlung und aufgeschobene Zahlung, die wie folgt funktionieren: Ratenzahlung: Die Schuld kann in bis zu 36 Monaten beglichen werden, mit einer anfänglichen Zahlung von mindestens 20 % und einem festen Zinssatz, abhängig von der gewählten Anzahl der Raten: - 1 bis 12 Monate: Zinssatz von 1,26 % - 13 bis 24 Monate: Zinssatz von 1,53 % - 25 bis 36 Monate: Zinssatz von 1,82 % Aufgeschobene Zahlung: Erfordert eine anfängliche Zahlung von mindestens 20 % der Schuld, und der Steuerzahler kann wählen, wann er den Restbetrag in einer einzigen Zahlung begleicht, solange dies innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Um eine Reduzierung von bis zu 100 % einer Geldstrafe zu beantragen, können Interessierte einen Antrag bei der Behörde einreichen. Die Behörde wird jedoch das Alter der Schuld und die Reduzierung des Säumniszinses berücksichtigen. Damit die Vorteile wirksam werden, müssen die Steuerzahler den nicht reduzierten Teil innerhalb der gewährten Frist bezahlen. Geschrieben von: Adams y Asociados® Alle Rechte vorbehalten© 2025. |
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